Allgemeine Geschäftsbedingungen:

§1 - Zustandekommen des Vertrages:

  1. Vertragspartner sind der Teilnehmer und die Spielleitung, nachfolgend als Veranstalter bezeichnet.
  2. Der Vertrag kommt zustande durch die Anmeldebestätigung des Veranstalters.

§2 - Sicherheit:

  1. Der Teilnehmer verpflichtet sich, sich selbst über den üblichen Sicherheitsstandard seiner Ausrüstung zu informieren.
  2. Jeder Teilnehmer ist sich der Natur dieser Veranstaltung und insbesondere den daraus folgenden Risiken bewusst (Nachtwanderungen, Kämpfe mit Polsterwaffen, gespielte Kampfhandlungen, hektische Szenen, offenes Feuer, geringe Beleuchtung etc.).
  3. Der Teilnehmer versichert, unter ausreichender Würdigung der zu erwartenden körperlichen, geistigen und seelischen Belastungen in der Lage zu sein, an der Veranstaltung teilzunehmen. Soweit die zu erwartenden Belastungen nicht aus dem Informationsmaterial auf der Homepage des Veranstalters hervorgehen, können im Zweifelsfall der Veranstalter hierzu weitere Auskünfte erteilen.
  4. Der Veranstalter behält sich vor, die Ausrüstung des Teilnehmers einer Sicherheitsüberprüfung zu unterziehen. Der Veranstalter übernimmt damit keine Überprüfungspflicht. Beanstandete Gegenstände dürfen im Spiel nicht weiter verwendet werden. Zuwiderhandlungen führen zum Ausschluss. Der Teilnehmer ist verpflichtet, seine Ausrüstung (insbesondere die von ihm verwendeten Polsterwaffen und Rüstungen) auf Spielsicherheit zu kontrollieren. Soweit sie dem üblichen Sicherheitsstandard nicht oder nicht mehr entsprechen, hat er sie selbständig aus dem Gebrauch zu nehmen.
  5. Der Teilnehmer verpflichtet sich, über das normale Risiko von Live-Rollenspiel hinausgehende Gefährdungen für sich, andere Teilnehmer und die Umgebung zu vermeiden. Insbesondere zählt dazu das Klettern an ungesicherten Steilhängen und Mauern, das Entfachen von offenen Feuern außerhalb von dafür vorgesehenen Feuerstätten etc.
  6. Wer Alkohol oder Medikamente in einer Menge zu sich genommen hat, die das Führen eines Fahrzeugs auf öffentlichen Straßen unzulässig macht, hat von Kämpfen jeder Art, sowie von körperlich gefährlichen Übungen, wie Klettern, unbedingt Abstand zu halten. Zuwiderhandlungen führen zum sofortigen Ausschluss vom Spiel.
  7. Den Sicherheitsanweisungen des Veranstalters und seiner Erfüllungsgehilfen ist unbedingt Folge zu leisten.
  8. Teilnehmer, die gegen die Sicherheitsbestimmungen verstoßen oder den Anweisungen des Veranstalters in schwerwiegender Art und Weise oder wiederholt nicht Folge leisten, können von der Veranstaltung verwiesen werden, ohne dass der Veranstalter eine Pflicht zur Rückerstattung des Teilnehmerbeitrages hat.

§3 - Haftung:

  1. Der Veranstalter haftet nur für vorhersehbare Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen.

§4 - Urheberrecht an Aufzeichnungen:

  1. Alle Rechte an seitens des Veranstalters gemachten Ton-, Film- und Videoaufnahmen bleiben dem Veranstalter vorbehalten.
  2. Der Veranstalter ist berechtigt, die ganze Veranstaltung oder Teile davon aufzuzeichnen und diese Aufzeichnungen zu Zwecken der Eigenwerbung zu verwerten.
  3. Alle Rechte an der aufgeführten Handlung, sowie dem vom Veranstalter verwendeten Ensemble von Begriffen, Eigennamen und Nicht-Spieler-Charakteren bleiben dem Veranstalter vorbehalten. Die Rechte an den Spielercharakteren, ihrer Geschichte sowie ihrem Teil der Handlung verbleiben bei dem jeweiligen Spieler.
  4. Aufnahmen von Seiten der Teilnehmer sind für private Zwecke zulässig.
  5. Jede öffentliche Aufführung, Übertragung oder Wiedergabe von Aufnahmen, auch nach Bearbeitung, ist nur mit Einverständnis des Veranstalters zulässig.

§6 - Teilnehmerbeitrag:

  1. Die Zahlung des Teilnehmerbeitrages erfolgt im Voraus.
  2. Bei Anmeldungen im Namen und auf Rechnung eines Dritten haftet der Anmeldende für dessen Verbindlichkeiten aus dieser Verpflichtung als Gesamtschuldner.

§7 - NSC-Klausel:

  1. Der NSC ist an die Weisung der Spielleitung gebunden. Ihren Anordnungen hat er Folge zu leisten.
  2. NSCs, die diesen Anordnungen nicht Folge leisten oder aus Gründen von § 2 der Veranstaltung verwiesen werden, können über ihren Teilnehmerbetrag hinaus auf die volle Höhe des SC-Beitrags in Anspruch genommen werden.

§8 - Hinweis zum Datenschutz:

  1. Der Teilnehmer erklärt sich einverstanden, dass seine Daten von Beginn der Anmeldung an in einer automatisierten Kundendatei geführt werden.
  2. Die gespeicherten Daten zur Person des Teilnehmers können Name, Anschrift, Geburtsdatum, Telefonnummer, Fax, Email sowie eine Fotographie umfassen. Diese Stammdaten werden auf unbegrenzte Zeit gespeichert. Darüber hinaus werden vorübergehend Daten zur jeweiligen Veranstaltung gespeichert (Charaktername etc.).
  3. Ooptional angegebene Daten, wie etwa zum Gesundheitszustand des Teilnehmers, werden vertraulich behandelt und nicht elektronisch gespeichert oder weitergegeben.

§9 - Sonstiges:

  1. Der Veranstalter achtet nicht auf eine nach Geschlechtern getrennte Unterbringung.
  2. Die Wirksamkeit dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleibt von der Unwirksamkeit einzelner Punkte dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unberührt.
  3. Es gilt österreichisches Recht, Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Wien.