Vertragspartner sind der Teilnehmer und die Spielleitung, nachfolgend als
Veranstalter bezeichnet.
Der Vertrag kommt zustande durch die Anmeldebestätigung des Veranstalters.
§2 - Sicherheit:
Der Teilnehmer verpflichtet sich, sich selbst über den üblichen
Sicherheitsstandard seiner Ausrüstung zu informieren.
Jeder Teilnehmer ist sich der Natur dieser Veranstaltung und insbesondere
den daraus folgenden Risiken bewusst (Nachtwanderungen, Kämpfe mit
Polsterwaffen, gespielte Kampfhandlungen, hektische Szenen, offenes Feuer,
geringe Beleuchtung etc.).
Der Teilnehmer versichert, unter ausreichender Würdigung der zu
erwartenden körperlichen, geistigen und seelischen Belastungen in der Lage zu
sein, an der Veranstaltung teilzunehmen. Soweit die zu erwartenden Belastungen
nicht aus dem Informationsmaterial auf der Homepage des Veranstalters
hervorgehen, können im Zweifelsfall der Veranstalter hierzu weitere Auskünfte
erteilen.
Der Veranstalter behält sich vor, die Ausrüstung des Teilnehmers einer
Sicherheitsüberprüfung zu unterziehen. Der Veranstalter übernimmt damit keine
Überprüfungspflicht. Beanstandete Gegenstände dürfen im Spiel nicht weiter
verwendet werden. Zuwiderhandlungen führen zum Ausschluss. Der Teilnehmer ist
verpflichtet, seine Ausrüstung (insbesondere die von ihm verwendeten
Polsterwaffen und Rüstungen) auf Spielsicherheit zu kontrollieren. Soweit sie
dem üblichen Sicherheitsstandard nicht oder nicht mehr entsprechen, hat er sie
selbständig aus dem Gebrauch zu nehmen.
Der Teilnehmer verpflichtet sich, über das normale Risiko von
Live-Rollenspiel hinausgehende Gefährdungen für sich, andere Teilnehmer und
die Umgebung zu vermeiden. Insbesondere zählt dazu das Klettern an
ungesicherten Steilhängen und Mauern, das Entfachen von offenen Feuern
außerhalb von dafür vorgesehenen Feuerstätten etc.
Wer Alkohol oder Medikamente in einer Menge zu sich genommen hat, die das
Führen eines Fahrzeugs auf öffentlichen Straßen unzulässig macht, hat von
Kämpfen jeder Art, sowie von körperlich gefährlichen Übungen, wie Klettern,
unbedingt Abstand zu halten. Zuwiderhandlungen führen zum sofortigen
Ausschluss vom Spiel.
Den Sicherheitsanweisungen des Veranstalters und seiner Erfüllungsgehilfen
ist unbedingt Folge zu leisten.
Teilnehmer, die gegen die Sicherheitsbestimmungen verstoßen oder den
Anweisungen des Veranstalters in schwerwiegender Art und Weise oder wiederholt
nicht Folge leisten, können von der Veranstaltung verwiesen werden, ohne dass
der Veranstalter eine Pflicht zur Rückerstattung des Teilnehmerbeitrages hat.
§3 - Haftung:
Der Veranstalter haftet nur für vorhersehbare Schäden, die auf einer
vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters oder
seiner Erfüllungsgehilfen beruhen.
§4 - Urheberrecht an Aufzeichnungen:
Alle Rechte an seitens des Veranstalters gemachten Ton-, Film- und
Videoaufnahmen bleiben dem Veranstalter vorbehalten.
Der Veranstalter ist berechtigt, die ganze Veranstaltung oder Teile davon
aufzuzeichnen und diese Aufzeichnungen zu Zwecken der Eigenwerbung zu
verwerten.
Alle Rechte an der aufgeführten Handlung, sowie dem vom Veranstalter
verwendeten Ensemble von Begriffen, Eigennamen und Nicht-Spieler-Charakteren
bleiben dem Veranstalter vorbehalten. Die Rechte an den Spielercharakteren,
ihrer Geschichte sowie ihrem Teil der Handlung verbleiben bei dem jeweiligen
Spieler.
Aufnahmen von Seiten der Teilnehmer sind für private Zwecke zulässig.
Jede öffentliche Aufführung, Übertragung oder Wiedergabe von Aufnahmen,
auch nach Bearbeitung, ist nur mit Einverständnis des Veranstalters zulässig.
§6 - Teilnehmerbeitrag:
Die Zahlung des Teilnehmerbeitrages erfolgt im Voraus.
Bei Anmeldungen im Namen und auf Rechnung eines Dritten haftet der
Anmeldende für dessen Verbindlichkeiten aus dieser Verpflichtung als
Gesamtschuldner.
§7 - NSC-Klausel:
Der NSC ist an die Weisung der Spielleitung gebunden. Ihren Anordnungen
hat er Folge zu leisten.
NSCs, die diesen Anordnungen nicht Folge leisten oder aus Gründen von § 2
der Veranstaltung verwiesen werden, können über ihren Teilnehmerbetrag hinaus
auf die volle Höhe des SC-Beitrags in Anspruch genommen werden.
§8 - Hinweis zum Datenschutz:
Der Teilnehmer erklärt sich einverstanden, dass seine Daten von Beginn der
Anmeldung an in einer automatisierten Kundendatei geführt werden.
Die gespeicherten Daten zur Person des Teilnehmers können Name, Anschrift,
Geburtsdatum, Telefonnummer, Fax, Email sowie eine Fotographie umfassen. Diese
Stammdaten werden auf unbegrenzte Zeit gespeichert. Darüber hinaus werden
vorübergehend Daten zur jeweiligen Veranstaltung gespeichert (Charaktername
etc.).
Ooptional angegebene Daten, wie etwa zum Gesundheitszustand des
Teilnehmers, werden vertraulich behandelt und nicht elektronisch gespeichert
oder weitergegeben.
§9 - Sonstiges:
Der Veranstalter achtet nicht auf eine nach Geschlechtern getrennte
Unterbringung.
Die Wirksamkeit dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleibt von der
Unwirksamkeit einzelner Punkte dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen
unberührt.
Es gilt österreichisches Recht, Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Wien.